Wolfgang Jordan
KLEINES WERKZEUGMUSEUM
Zeichnung aus dem Patent Nr. DE0001042877A (Hobel 'Primus' von ECE)

Patente: Mehrzweckhobel nach dem Patent DE830698

Kopie eines Artikels aus der Zeitschrift "Die Tischlerfachschrift"
Heft 8/1952, Seite 126

Das zugrundeliegende Patent ist hier aufgeführt.


Der "Beckmann-Mehrzweck-Patenthobel"

Der von dem Möbeltischler Heinz-Hermann Beckmann, 24b Neumünster i. Holstein, Moltkestraße 3, konstruierte und vom Deutschen Patentamt unter DRP. Nr. 830698 anerkannte Mehrzweckhobel hat die Eigenschaften eines Grat-, Sims- und Falzhobels in sich vereinigt.

Wie in den Abbildungen ersichtlich ist, erreichte der Konstrukteur dieses Ziel durch einfaches Auswechseln des Hobeleisens und Einsetzen einer keilförmigen Sohle.

Die Umstellung von einem Arbeitsgang zum andern ist denkbar einfach. Wird z. B. ein Grathobel benötigt, so wird der Hobel mit dem ersten Hobeleisen ohne jeden Zusatz genommen.

Wird dagegen ein Simshobel gebraucht, dann wird das erste Hobeleisen gegen ein zweites Hobeleisen ausgewechselt und die Ausgleichsohle unter dem Hobelkörper befestigt.

Zur Verwendung als Falzhobel wird dann nur noch die Schiene zur Regulierung der Falzbreite angebracht.

Das im Moment nicht gebrauchte Hobeleisen kann sogar zur "Sicherung" im Hobelkörper untergebracht werden, damit es immer zur Hand ist.

Die Anschaffung dieses Mehrzweckhobels wird sich in allen Holzbearbeitungsbetrieben sicher lohnen, da statt wie bisher drei Spezialhobel nur noch der Mehrzweckhobel notwendig ist und besonders bei Arbeiten außerhalb der Werkstätte Gewicht und Platz im Handwerkskasten eingespart werden kann.

Mehrzweckhobel Patent DE830698

IMPRESSUM
 
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Diese Seite verwendet keine Cookies.